Vermittlung
Tierheim Regensburg

Wie kann ich helfen ?
Auch wenn man selbst kein Tier aus einem Tierheim aufnehmen kann, gibt es viele Möglichkeiten, zu helfen:
Mitgliedschaft
Tierschutz kostet leider auch Geld und besonders der Unterhalt eines Tierheims verursacht Kosten für Tierarzt, Futter, Personalkostenund mehr.Mit einer Mitgliedschaft unterstützen Sie uns durch Ihren Beitrag, einen Teil dieser Kosten zu bestreiten.Selbstverständlich ist der Beitritt völlig unverbindlich und jederzeit kündbar. Eine Beitrittserklärung finden Sie in jedem unserer Hefte oder als Download auf unserer Webseite.
Tierpate
Normalerweise ist ein Tierheim nur als kurze Durchgangsstation für in Not geratene Tiere, da glücklicherweise für die meisten von Ihnen schnell ein neues Zuhause bei tierlieben Menschen gefunden wird.Leider gibt es aber auch ein paar wenige "Dauergäste", die aufgrund von Alter, Krankheit oder Verhaltensstörungen sehr geringe Vermittlungschancen haben. Mit der Übernahme einer Patenschaft kann die Versorgung dieser Tiere unterstützt werden.Die Höhe der Patenschaft bestimmen sie selbst - jeder noch so kleine Betrag hilft!
Gassi-Gänger
Wie jeder Hund, freuen sich auch die Tierheimhunde an ausgiebigen Spaziergängen. Wenn auch Sie Lust haben, unseren Hunden den für sie so wichtigen Auslauf zu geben, kommen Sie am besten mal während der Öffnungszeiten bei uns vorbei und informieren sich. Bitte beachten Sie, dass aus versicherungstechnischen Gründen nur Mitglieder Gassigänger werden können.
Ehrenamtliche Mitarbeiter
Rund um den Tierschutzverein und das Tierheim fallen eine Reihe von Tätigkeiten an, die jedoch nur zum Teil von unseren hauptamtlichen Mitarbeitern erledigt werden können. Unterstützt werden Sie von Ehrenamtlichen Mitarbeitern z. B. bei der Pflege und Vermittlung der Tiere, bei der Beratung von Besuchern, im Büro, bei der Verwaltung und Gewinnung von Mitgliedern und Paten oder auch bei Aktionen mit Infoständen oder der Jugendgruppe. Wenn auch Sie mithelfen wollen, kommen Sie doch einfach mal bei uns vorbei und informieren Sie sich über unsere Arbeit. Bestimmt ist auch für Sie etwas dabei.
Über den Tod hinaus
Neben Mitgliedsbeiträgen und der Unterstützung durch Paten, sind auch Verfügungen von tierlieben Verstorbenen eine wichtige Quelle, aus der sich die Tierschutzvereine finanzieren. Sollten auch Sie überlegen, durch eine letztwillige Verfügung Tieren in Not zu helfen, informieren Sie sich bitte bei Ihrem Rechtsanwalt, Steuerberater oder Notar, über die für Sie am Besten geeignete Form eines Testaments. Man unterscheidet das privat verfasste Testament, welches vom Erblasser handschriftlich verfasst sein muss und nur mit Angabe von Ort, Datum und Unterschrift (Vor- und Zuname) gültig ist. Gegen eine geringe Gebühr (je nach Wert der Erbmasse) kann diese dann beim zuständigen Amtsgericht hinterlegt werden.
Das notarielle Testament wird von einem beauftragten Notar erstellt, der das Testament im Falle des Todes an das zuständige Nachlaßgericht weiterleitet. Beim sog. "Berliner Testament" setzten sich Ehepaare gegenseitig als Alleinerben ein und begünstigen für den Fall des Ablebens des letzten der beiden Ehegatten einen Dritten als Schlußerben.
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