
Zum Honig:
Der DIB führt regelmäßig Kontrollen durch, um die Qualität und die Aufmachung des Honigs zu gewährleisten. Dabei wird geprüft, ob der Imker die hohen Anforderungen des Deutschen Imkerbundes wie z. B. Wassergehalt unter 18 % erfüllt (laut Honigverordnung sind hier aber bis 21 % erlaubt). Außerdem wird bei dieser Prüfung festgestellt, ob der Honig unsachgemäß behandelt wurde. Das kann durch folgende Einflüsse geschehen sein:
Erhitzung des Honigs deutlich über 40 ° C, oder bei zu langer Temperatureinwirkung beim Verflüssigen des Honigs.
Erhält der Kunde einen Honig in flüssiger Form, so bleibt dieser einige Zeit flüssig. Waldhonig bleibt dabei länger flüssig, bei Akazienhonig kann die Kristallisation erst nach 2 Jahren einsetzen.
Um das Kristallisieren zu vermeiden wird der Honig gerührt. Sicherlich haben Sie schon einmal einen Honig gesehen, der nicht mehr flüssig, aber auch nicht cremig war. Bei diesem Honig haben sich die Honigkristalle zu einem großen Kristallgitter zusammengefügt (ähnlich der Zuckerstruktur). Dieser Honig schmeckt dann „zuckrig“, sagt dann der Kunde. Diesen unangenehmen Nebeneffekt kann der Imker aber vermeiden.
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