
Wer mit seinem Haustier außerhalb Deutschlands Urlaub machen möchte, sollte sich zunächst über die Einreisebestimmungen des jeweiligen Landes informieren.
Für Reisen innerhalb der EU benötigen Katzen und Hunde einen Haustierausweis.
Der Heimtierausweis informiert über den Inhaber des Tiers und den Impfstatus. Die erste Tollwutimpfung muss bei Grenzübertritt mindestens 21 Tage alt sein.
Die üblichen Tätowierungen bei Haustieren, die als Identifikationsmerkmale dienen, verlieren ab Juli 2011 ihre Gültigkeit für den Grenzübertritt.
Somit müssen auch tätowierte Tiere gechipt werden. Der Mikrochip wird mit einer Spritze unter die Haut gesetzt und gibt Auskunft über den Namen des Tiers und die Kontaktdaten des Besitzers.
Wer sein Haustier mit nach Irland, Malta, Schweden oder Großbritannien nehmen möchte, muss besonders strenge Regeln erfüllen.
Die bis Ende 2011 gültige Regel besagt:
- Dass ein schriftlicher Befund über Tollwut Antikörper Blut vorgelegt werden muss. Hinzu kommen Nachweise über erfolgte Wurmkuren und eine Zeckenprophilaxe.
Für die Rückkehr aus dem Urlaub gelten folgende Regeln:
- Aus der EU, Norwegen, Schweiz, Liechtenstein, Australien, Neuseeland, USA und Kanada kommend, ist die Vorlage des Heimtierausweises ausreichend.
- Falls die Rückreise mit dem Haustier aus einem anderen Land erfolgt, muss im Vorhinein, in Deutschland ein Tollwut Antikörper Test gemacht werden. Welcher frühestens 30 Tage nach einer Tollwutimpfung stattfinden darf.
Es ist ratsam, sich vor dem Urlaub über die speziellen Bedingungen zu informieren. Beispielsweise sind Kampfhunde in manchen Ländern verboten, dazu zählen Frankreich, Großbritannien, Dänemark, Malta, Norwegen und Ungarn. Und in anderen Ländern wiederrum gilt ein Leinen bzw. Maulkorbzwang.
Wer sich rechtzeitig informiert, kann seinen Urlaub gelassen und voller Vorfreude antreten.







