
Was so bunt aussieht kann doch eigentlich gar nicht gesund sein oder?! Diese Fragen haben sich sicherlich schon Viele vorm Süssigkeiten oder Limonaden Regal gestellt. Die bunte Welt der Lebensmittel Farbstoffe wird insbesondere für Eltern endlich etwas durchschaubarer.
Die neue Regelung gilt für die folgenden Farbstoffe:
- Tartrazin (E 102)
- Chinolingelb (E104)
- Gelborange S (E 110)
- Azorubin (E 122)
- Cochenillerot A (E 124)
- Allurarot AC (E 129)
Diese unterliegen ab dem 20.7.2010 einer Kennzeichnungspflicht, wie der Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde in Berlin mitteilte.
Die aufgeführten Farbstoffe stehen unter Verdacht Allergien als auch Krebserkrankungen auszulösen. Bereits im Jahr 2007 belegte eine Studie der britischen Universität Southampton, dass die Farbstoffe Aggressivität, Hyperaktivität, als auch Konzentrationsprobleme bei Kindern hervor rufen können.
Die EFSA (Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit) teilte im Jahr 2008 mit, dass die Erkenntnisse der Studie nicht ausreichen würden, um weitere Maßnahmen zu ergreifen.
Trotzdem die Studie von der EFSA herunter gespielt wurde, entschied sich das EU Parlament für eine Kennzeichnungspflicht der bedenklichen Farbstoffe. Produkte welche einen der folgenden Farbstoffe enthalten Tartrazin (E 102), Chinolingelb (E104), Gelborange S (E 110), Azorubin (E 122), Cochenillerot A (E 124) und Allurarot AC (E 129), müssen mit dem Warnhinweis: “Kann Aktivität und Aufmerksamkeit bei Kindern beeinträchtigen” versehen werden.
Jeder der sich und seine Familie gerne gesund und nachhaltig ernährt sollte einen großen Bogen um künstliche Farbstoffe und deren “Geschwister” Hefeextrakte, Gluatamat und viele mehr machen. Denn nur so ist gesichert, dass der Körper die Nährstoffe bekommt die er braucht und von Industrie Lügen, wie Geschmacksverstärker und Farbstoffen verschont bleibt.







