
Jahr für Jahr reisen die Zirkusse durch Deutschland. Insgesamt sind es ca. 70 Betriebe mit Wildtieren an Bord. Im Zirkus gibt es sicherlich viele Attraktionen, wie Akrobaten, Zauberer, Clowns. Zu einer der Hauptattraktionen gehört jedoch nach wie vor die Schaustellung von Wildtieren. Allerdings hat die Haltung eines Wildtieres im Zirkus, reichlich wenig mit einer artgerechten Haltung zu tun. Die Tiere sind bedingt durch die Reiseaktivität des Zirkus ständig auf Achse. Eine artgerechte Haltung ist demnach fast unmöglich.
Wo sollen die Tiere klettern, graben, laufen oder schwimmen?
Ein Transportwagen hat gerade mal genug Platz um einem Tier zu erlauben sich wenige Meter auf und ab zu bewegen. Die Tierhaltung ist nicht artgerecht, da z.B. der Elefant, ein Rudeltier, von seinen Artgenossen getrennt wird und stundenlang an einer Kette verweilt. Der Tiger welcher als Einzelgänger sein riesiges Dschungelrevier durchforstet, wird im Zirkus mit seinen Artgenossen in einen Käfig gesperrt.
Wenn die Zeit im Zirkus abgesessen ist und die Tiere zu schwach oder zu alt für die Manege geworden sind, werden sie entweder eingeschläfert oder in eine ungewisse Zukunft verkauft.
Am 25.5.2009 kam es vor dem Verwaltungsgericht Giessen zu einer folgenschweren gerichtlichen Entscheidung. Das Gericht musste einem renomierten Zirkus eine unbefristete Erlaubnis auf seine Wildtierhaltung erteilen. Den zuständigen Veterinär Behörden sind bei der Umsetzung des Tierschutzes in diesem Fall die Hände gebunden. Zirkustiere sind im deutschen Tierschutzrecht unzureichend geschützt. Paragraph 11 des Tierschutzgesetz, welcher sich mit Zirkustieren beschäftigt, ist veraltet und wird oftmals nicht eingehalten. Der Zirkus darf trotz verschiedener Unfälle weiterhin Elefanten, Tiger etc. zur Schau stellen.
Es liegt in den Händen des Einzelnen ob er oder sie den Besuch eines Zirkus als ethisch vertretbar ansieht.







